Schädlich für Pflanzen und Tiere
Der Zürichsee und seine Ufer werden bereits heute stark beansprucht – der Dichtstress nimmt zu. Ein durchgehender Uferweg gefährdet wertvolle, bereits bestehende Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt und schadet damit der Biodiversität
Der Dichtestress am Zürichsee nimmt zu. Ein durchgehender Seeuferweg gefährdet wertvolle Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt.
Starke Belastung für Umwelt
Die Spassgesellschaft zeitigt an neuralgischen Stellen am Zürichsee bereits heute ihre Auswüchse. Nächtlicher Lärm, Littering, wildes Parkieren und Streitigkeiten sorgen für Kosten und belasten die Umwelt stark. Mit einem durchgehenden Seeuferweg würde diese Problematik unkontrollierbar ausgeweitet.
Lärm, Littering und wildes Parkieren sorgen am Zürichsee schon heute jedes Wochenende für Ärger. Mit einem durchgehenden Seeuferweg würden diese Auswüchse unserer Spassgesellschaft unkontrollierbar ausgeweitet.
Nein zur Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit
«Das Eigentum ist gewährleistet», steht in der Bundesverfassung geschrieben. Ein durchgehender Seeuferweg würde zwangsweise zu Enteignungen führen und damit einen Grundpfeiler unserer freien demokratischen Gesellschaft verletzen.
Bereits heute ist im Strassengesetz festgehalten, dass der Zürichseeweg weiterentwickelt werden soll – unter Berücksichtigung des Schutzes von Privateigentum. Dieser Passus soll nun in der Verfassung gestrichen werden. Das ist eine unschweizerische Missachtung von Rechtsstaatlichkeit und Eigentumsgarantie.
Ein durchgehender Seeuferweg würde zu Enteignungen führen. Das öffentliche Interesse, um dieses extreme Mittel zwangsweise durchzusetzen, ist nicht gegeben.
Eine halbe Milliarde für 12.6 km Uferweg ist zu viel
Rund die Hälfte des Seeuferwegs (26 km) ist bereits gebaut. Auf weiteren 12.4 km verläuft der Uferweg auf dem Trottoir entlang der Seestrasse. Auf lediglich 12.6 km bestehen noch Lücken. Für deren Schliessung rechnet der Regierungsrat mit Kosten von einer halben Milliarde Franken. Das wären rund 40 Millionen Franken pro Wegkilometer – negativer Weltrekord. Das ist völlig unverhältnismässig!
Weshalb sollen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – also auch aus Ossingen – den reichen Zürichseegemeinden diesen Weg finanzieren?
Weshalb soll Hans Muster aus Ossingen den reichen Zürichseegemeinden einen durchgehenden Seeuferweg finanzieren?!
Deshalb lehnt der Regierungsrat die Uferinitiative ab
Rund die Hälfte des Seeuferwegs ist gebaut
Aktuell ist im Kanton Zürich mit knapp 26 km beinahe die Hälfte des Uferwegs rund um den Zürichsee gebaut. Auf weiteren 12,4 km verläuft er auf dem Trottoir entlang der Seestrasse. Auf gesamthaft 12,6 km Länge bestehen gemäss heutiger Uferwegplanung noch Lücken.
Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf, diese Lücke durchgehend zu schliessen. Vielmehr seien punktuelle Projekte umzusetzen, wie dies heute im Strassengesetz vorgesehen und in mehreren Gemeinden konkret geplant sei – etwa in Männedorf, Uetikon, Erlenbach, Zollikon, Thalwil, Richterswil und Wädenswil.
Keine Beanspruchung privater Grundstücke gegen den Willen der Eigenümterinnen und Eigentümer
Grundsätzlich dürfen private Grundstücke heute nicht gegen den Willen der Eigentümerinnen und Eigentümer für die Erstellung von Uferwegen beansprucht werden. Diese Auffassung teilt auch der Regierungsrat des Kantons Zürich. Ausnahmsweise zulässig sei die Beanspruchung jedoch, wenn eine andere Führung des Uferweges nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist. Diese Regel, die das Privateigentum schützt, aber Raum für Ausnahmen lässt, wurde vom Bundesgericht bestätigt.
Mit diesen Regelungen gebe es bereits heute eine ausreichende und gute Grundlage, um Uferwege entlang des Zürichsees und weiterer Gewässer im Kanton zu verwirklichen und dabei Rücksicht auf die Anforderungen von Natur- und Gewässerschutz sowie die Beanspruchung von Privateigentum zu nehmen. Weitere Bestimmungen auf Stufe Kantonsverfassung seien nicht nötig.
Genügend gesetzliche Grundlagen vorhanden
Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass der Umgang mit Uferwegen im Kanton Zürich bereits eingehend geregelt sei. Gestützt auf § 28b des Strassengesetzes stellt der Kantonsrat für die Erstellung der Uferwege entlang der Zürcher Seen und Flüsse gemäss dem kantonalen Richtplan und den regionalen Richtplänen jährlich mindestens 6 Millionen Franken im Budget ein. Mindestens zwei Drittel dieses Betrags sind für den Bau des Uferweges am Zürichsee einzusetzen. Die Standortgemeinden beteiligen sich an den Kosten von Wegabschnitten, sofern diese im oder angrenzend an das Siedlungsgebiet sind, in unmittelbarer Nähe des Ufers verlaufen oder die Erschliessung öffentlicher Betriebe und Anlagen am Gewässer verbessern und einen hohen Erholungswert aufweisen. Der Anteil der Gemeinden beträgt einen Fünftel der Kosten für die Planung und den Bau des Wegabschnitts, einschliesslich der Landerwerbskosten. Diese Bestimmungen wurden 2013 als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Zürisee für alli» beschlossen. Der Regierungsrat erachtet diesen Anteil auch heute noch als angemessen. Er entsprach einem austarierten politischen Kompromiss und war bei der Beratung im Rahmen der Revision des Strassengesetzes unbestritten.
Unverhältnismässig hohe Kosten
Aus Sich der Regierungsrats stehen die Kosten für die von der Volksinitiative geforderte Wegführung von schätzungsweise einer halben Milliarde Franken in keinem Verhältnis zu den im Strassenfonds vorhandenen Mitteln und den übrigen daraus zu finanzierenden Aufgaben.
FAQ
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