Fünf Gründe gegen die Uferinitiative

28.6.2023

Die Uferinitiative …

… ist schädlich für Natur und Landschaftsschutz. Der Zürichsee und seine Ufer werden bereits heute stark beansprucht, der Dichtstress nimmt zu. Ein durchgehender Seeuferweg, wie ihn die Initiative fordert, gefährdet wertvolle, bereits bestehende Lebensräume von Tier- und Pflanzenwelt.

Zwar geben die Befürworter der Initiative vor, gleichzeitig mit der Realisierung des Uferwegs die Ökologie am See aufzuwerten. Doch das ist ein eklatanter Widerspruch: Entweder haben wir durchgehend Krethi und Plethi am See – oder Flora und Fauna. Wertvolle Uferzonen und Lebensräume von Tier und Pflanzen würden noch stärker gefährdet. Bereits heute sind zahlreiche Laichplätze aufgrund der menschlichen Nutzung bedroht.

… zerstört die einzigartige Kulturlandschaft am Zürichseeufer. Ein hindurchgezwängter Uferweg würde die über Jahrzehnte gewachsene Landschaft um den Zürichsee irreparabel beschädigen.

… weitet das Littering und die Auswüchse der Spassgesellschaft aus. Die Spassgesellschaft zeitigt an neuralgischen Stellen am Zürichsee bereits heute Auswüchse. Nächtlicher Lärm, Littering, wildes Parkieren und Streitigkeiten stören die Anwohnerinnen und Anwohner fast an jedem Wochenende, sorgen für Kosten und belasten die Umwelt stark. Mit einem durchgehenden Seeuferweg würde diese Problematik unkontrollierbar ausgeweitet.

… ist eine teure Zwängerei. Tatsache ist, dass zwei Drittel des Uferwegs bereits realisiert sind, 50 Prozent der Wegstrecke verläuft bereits direkt am Ufer. Nur auf gesamthaft 12,6 km Länge bestehen gemäss heutiger Uferwegplanung noch Lücken. Für diese Wegstrecke rechnet der Regierungsrat konservativ mit Kosten von knapp einer halben Milliarde Franken – langwierige Rechtsverfahren wegen drohenden Enteignungen nicht eingerechnet. Völlig unverhältnismässig!

Es ist nicht einzusehen, warum alle Zürcherinnen und Zürcher – also auch Hans Muster aus Ossingen – den reichen Zürichseegemeinden diesen Weg finanzieren sollen. Diese Mittel benötigen wir an anderer Stelle dringender.

… ist ein Frontalangriff auf das Privateigentum. In der Bundesverfassung steht geschrieben: «Das Eigentum ist gewährleistet». Ein durchgehender Seeuferweg würde zwangsweise zu Enteignungen führen und die Eigentumsgarantie – einen Grundpfeiler unserer freien demokratischen Gesellschaft – verletzen.

Bereits heute ist im Strassengesetz festgehalten, dass der Zürichseeweg weiterentwickelt werden soll – unter Berücksichtigung des Schutzes von Privateigentum. Dieser Passus soll nun in der Verfassung gestrichen werden. Das ist eine unschweizerische Missachtung von Rechtsstaatlichkeit und Eigentumsgarantie. Enteignungen sind kategorisch abzulehnen.

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