Die zuständige Kantonsratskommission für Planung und Bau (KPB) hat sich dank der Stimmen von Mitte, FDP, SVP und EDU gegen die radikale Uferinitiative ausgesprochen. Zu Recht: Die Initiative ist ein Frontalangriff auf das Privateigentum und den Uferschutz. Bereits heute ist im Strassengesetz festgehalten, dass der Zürichseeweg weiterentwickelt werden soll – unter Berücksichtigung des Schutzes von Privateigentum. Dieser Passus soll nun in der Verfassung gestrichen werden. Das ist eine unschweizerische Missachtung der Rechtsstaatlichkeit und der Eigentumsgarantie. Enteignungen sind kategorisch abzulehnen.
Die Befürworter der Initiative geben vor, gleichzeitig mit der Realisierung des Uferwegs die Ökologie am See aufzuwerten. Das ist ein eklatanter Widerspruch. Entweder haben wir durchgehend Krethi und Plethi am See – oder Flora und Fauna. Wertvolle Uferzonen und Lebensräume von Tier und Pflanzen würden gefährdet. Der heute schon grosse Nutzungsdruck des Seeufers nähme zu, inklusive Müll- und Parkierungsprobleme.
Unverhältnismässig ist die Initiative auch bezüglich der Kosten. Der Regierungsrat rechnet konservativ mit Kosten von rund einer halben Milliarde Franken – langwierige Rechtsverfahren wegen drohenden Enteignungen nicht eingerechnet. Dies ist astronomisch viel Geld, um die bestehende Lücke im Wegnetz von 12,6 Kilometern zu schliessen. Wollen wir wirklich rund 40 Millionen Franken pro zusätzlichem Wegkilometer einsetzen? Wir sagen: Nein – das ist viel zu viel und das sind Mittel, die wir an anderer Stelle dringender benötigen.
Gemäss heutiger Grundlage im Strassengesetz sind punktuelle Aufwertungen des Uferzugangs anzugehen, bestehende Lücken des Uferwegs zu schliessen – am Ufer, wo es Sinn ergibt, oder auf anderen Routen, um geschickte Verbindungen zu realisieren. Gesunder Menschenverstand ist gefragt – nicht Zwängerei.