Konzessionsland ist Eigentum

28.6.2023

Immer wieder behaupten die Befürworter, dass Konzessionsland nicht Eigentum ist und Enteignungen für den Bau des Uferwegs daher gar nicht nötig würden. Das ist ein Märchen, und es ist wird durch stetige Wiederholung nicht wahrer. Darum ist klipp und klar festzuhalten: Das sogenannte «Konzessionsland» rund um den Zürichsee wurde von Privaten zu Eigentum erworben. Der Regierungsrat hält, gestützt auf ein Rechtsgutachten, zum Thema Konzessionsland, das vor dem 1. Januar 1993 und dem Inkrafttreten des Wassergesetzes erworben wurde, in aller Deutlichkeit fest: «Das durch eine Aufschüttung neu gewonnene Land wurde den jeweiligen Konzessionären, gegen die Entrichtung einer kleinen Gebühr, zu Eigentum abgetreten. Die Eigentumsverhältnisse der Ufergrundstücke am Zürichsee sind daher klar und nicht neu zu definieren.»

Es handelt sich eben nicht um den modernen Begriff «Konzession», die mit einer zeitlichen Beschränkung der Nutzung verknüpft ist. Vielmehr wurde im 19. Jahrhundert, als das meiste «Konzessionsland» entstand, noch von «Rekognition» gesprochen, was so viel wie «Urkunde» oder «Anerkennung» bedeutet. Erst später tauchte der Begriff «Konzession» auf, in anderer Bedeutung allerdings als heute. Denn die Erwerber des Rechts, «Land aufzuschütten» und dieses zu nutzen, erfuhren dabei keine zeitliche Limitierung. Wer also Konzessionsland besitzt, ist rechtmässiger Eigentümer. Sein Eigentum steht unter dem Schutz der Eigentumsgarantie der Bundesverfassung. Dort, wo das Land oder die Rechte für einen Wegbau nicht gesichert sind – und das ist in den meisten Fällen so – ist das Land deshalb zum Verkehrswert zu erwerben. Eine Annahme der Initiative würde deshalb exorbitant teuer, zu langwierigen und dutzendfachen Rechtsstreitigkeiten führen – und sie würde einen unschweizerischen und rechtsstaatlich fraglichen Angriff auf Privateigentum bedeuten.

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