Der Zürcher Regierungsrat lehnt die Uferinitiative klar und ohne Gegenvorschlag ab, wie er in seinem Beschluss vom 6. Juli 2022 festgehalten hat. Die heutigen Regelungen würden ausreichen, argumentiert der Regierungsrat, um Uferwege entlang des Zürichsees zu verwirklichen und dabei Rücksicht auf Natur- und Gewässerschutz sowie auf das Privateigentum zu nehmen. Es bestehe kein Bedarf nach einer zusätzlichen Regelung auf Stufe der Kantonsverfassung.
Die Kosten im Falle einer Umsetzung der Volksinitiative beziffert der Regierungsrat auf bis zu 460 Millionen Franken, was eine äusserst konservative Schätzung ist, wie er selbst einräumt. Auch zu dieser Grössenordnung hält der Regierungsrat aber unmissverständlich fest: «Solche enormen Kosten für die von der Volksinitiative geforderte Wegführung sind im Verhältnis zu den im Strassenfonds vorhandenen Mitteln und den übrigen daraus zu finanzierenden Aufgaben aus Sicht des Regierungsrates unverhältnismässig.»