Der Seezugang soll verbessert und aufgewertet werden – das ist unbestritten. Entscheidend ist, dass dies mit gesundem Menschenverstand umgesetzt wird und nicht mit der Brechtstange. Ein sinnvolles Vorgehen ist im Leitbild und im Grundlagenbericht «Zürichsee 2050» beschrieben. Festgehalten ist, dass der Seeuferweg grundsätzlich entlang des Ufers zu führen ist und dann abgewichen wird, wenn natürliche Uferpartien, Schutzobjekte, Privatgrundstücke oder bestehende Erholungsnutzungen unverhältnismässig stark beeinträchtigt würden. Das ist der richtige Ansatz.
Finanzielle Mittel sind vorhanden: Im Kanton Zürich ist der Umgang mit Uferwegen bereits eingehend geregelt. Gestützt auf § 28b des Strassengesetzes stellt der Kantonsrat für die Erstellung der Uferwege entlang der Zürcher Seen und Flüsse gemäss dem kantonalen Richtplan und den regionalen Richtplänen jährlich mindestens 6 Millionen Franken im Budget ein. Mindestens zwei Drittel dieses Betrags sind für den Bau des Uferweges am Zürichsee einzusetzen.
Das Fazit: Es gibt eine Strategie mit gesundem Menschenverstand und es gibt eine Kasse, aus der konkrete Projekte finanziert werden können, die Naturschutz und Privateigentum nicht belasten und entsprechend auch nicht exorbitant teuer sind. Dieser Weg ist zu gehen. Alles andere ist Zwängerei.
Der Verein «FAiR – Für eine Aufwertung des Zürichseeufers im Recht» hat notabene bereits 2011 einen Vorschlag für eine alternative Wegführung erarbeitet. Dieser Vorschlag kann als Basis für weitere punktuelle Aufwertungen dienen. Dabei werden die gut gepflegten Ufer, die Schilfbestände, die Naturschutzgebiete, die Laichstellen der Fische, die Fauna und Flora und nicht zuletzt auch das Privateigentum vor unnötigen Belastungen geschützt. Die alternative Linienführung zeigt auf, wie mit relativ wenig Geld bestehende öffentliche Anlagen und ein zusammenhängender attraktiver Weg rund um den Zürichsee realisiert werden könnte. Die Forderungen der Initiativen gehen dagegen viel zu weit, gefährden die Natur und sind noch dazu nur schwer finanzierbar.